Kurz gesagt: Deine neue Beziehung nimmt dir nicht den Kontakt zu deinem Kind, und sie gibt dem anderen Elternteil kein Recht, eure Vereinbarung allein umzustoßen. In der Praxis ist eine neue Liebe aber oft genau der Moment, in dem alte Konflikte wieder aufflammen. Hier die Fragen, die getrennte Eltern in Österreich am häufigsten stellen. Das sind allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung für deinen Einzelfall.
Was gilt nach der Scheidung für die Obsorge?
Nach einer Scheidung bleibt die gemeinsame Obsorge grundsätzlich aufrecht. Die Eltern legen dem Gericht innerhalb angemessener Frist eine Vereinbarung vor, insbesondere darüber, in welchem Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird. Der Elternteil, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält, muss dabei die volle Obsorge haben (§ 177 und § 180 ABGB). So beschreibt es das Europäische Justizportal.
Ist nur ein Elternteil mit der Obsorge betraut, hat der andere das Recht auf persönlichen Kontakt mit dem Kind (§ 189 ABGB). Wer gerade neu verliebt ist, behält also seine Rolle als Vater oder Mutter, und der andere Elternteil kann das nicht einseitig ändern.
Was ist die Elternberatung vor der Scheidung?
Wer sich mit minderjährigen Kindern einvernehmlich scheiden lässt, muss seit 2013 vorher eine Beratung über die Bedürfnisse der Kinder besuchen und das dem Gericht nachweisen (§ 95 Abs 1a AußStrG). Infos und die Liste anerkannter Beraterinnen und Berater gibt es beim Bundeskanzleramt. Viele Eltern erleben diese Stunde als erstaunlich hilfreich, gerade weil dort jemand von außen auf die Kinder schaut.
Der Vater meiner Kinder sagt, sie kommen nicht mehr zu mir, solange ich mit jemand Neuem zusammen bin. Darf er das?
Eine neue Partnerschaft ist für sich allein kein Grund, den vereinbarten Kontakt abzubrechen. Der erste vernünftige Schritt ist aber kein Anwalt, sondern ein ruhiges Gespräch: Was genau macht ihm Sorgen? Meist ist es nicht der neue Mensch an sich, sondern die Angst, dass er ihn als Vater „ersetzt“ oder dass die Kinder zu schnell vorgestellt werden.
Sag klar, was du tust und was nicht: dass die Kinder den neuen Partner noch nicht kennen oder ihn frühestens in ein paar Monaten kennenlernen, und dass deine Zeit mit den Kindern deine Zeit mit den Kindern bleibt. Dieser eine Satz beruhigt oft mehr als jede Diskussion.
Und wenn wir uns trotzdem nicht einigen?
Zuständig ist das Bezirksgericht, in dessen Sprengel das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei Obsorge und Kontaktrecht kann die Pflegschaftsrichterin oder der Pflegschaftsrichter auch von Amts wegen ein Verfahren eröffnen. Ohne Einigung versucht das Gericht zuerst eine gütliche Lösung, allenfalls mit Beratung oder Mediation. Eltern können auch selbst eine Mediation oder eine Elternberatungsstelle aufsuchen. Für deinen Fall: lass dich beraten, bevor du einen Antrag stellst.
Darf die neue Partnerin bei der Übergabe dabei sein?
Dafür gibt es keine eigene Regel, es ist eine Frage von Fingerspitzengefühl. Die ersten Monate machst du die Übergabe allein. Ein Samstagmorgen, an dem vor dem Haus nicht nur Papa wartet, sondern auch eine fremde Frau, kann für ein Kind zu viel sein. Wenn die Beziehung stabil ist und die Kinder sie kennen, schaut es anders aus, aber auch dann lohnt sich ein kurzer Satz an den anderen Elternteil vorher.
Wie sage ich es dem Ex, ohne dass es eskaliert?
Eine kurze, ruhige Nachricht oder ein Gespräch ohne Zuhörer und ohne die Kinder daneben wirkt am besten. Ein Beispiel zum Anpassen:
„Ich möchte, dass du es von mir hörst: Ich treffe mich seit einiger Zeit mit jemandem. Die Kinder kennen ihn noch nicht. Wenn es so weit ist, mache ich das langsam, mit einem kurzen Treffen an einem neutralen Ort, und sage dir vorher Bescheid. An unseren Abmachungen für die Kinder ändert sich nichts.“
Was nicht hineingehört: eine Beschreibung des Neuen, Vergleiche mit dem Ex, alte Vorwürfe, die Bitte um Erlaubnis. Du brauchst keine Zustimmung, aber du willst, dass sich der andere nicht hintergangen fühlt. Kommt eine wütende Antwort, schreib nicht sofort zurück. Schlaf eine Nacht darüber.
Der häufigste Fehler
Die Neuigkeit über die Kinder ausrichten lassen. „Mama hat einen Freund“ aus dem Mund einer Siebenjährigen klingt ganz anders als von dir selbst. Wird es ernst und lernen die Kinder bald den neuen Menschen kennen, sag es selbst.
Damit Dates und Kontaktrecht zusammenpassen, gibt es in PAM den Sorgerechtskalender: Du trägst den Rhythmus der Kinder ein und siehst, mit wem du gemeinsame freie Tage hast. Dann trefft ihr euch, wenn ihr beide wirklich Zeit habt, und du musst dich nicht zwischen Kind und neuem Menschen entscheiden.
Wie du die Kinder vorstellst: Partner den Kindern vorstellen. Ganz am Anfang? Dann sechs Schritte für Alleinerziehende in Österreich. Für Väter mit langem Arbeitsweg: das Tagebuch eines Pendlerpapas.
Jetzt PAM laden →Häufige Fragen
- Muss ich dem anderen Elternteil von meiner neuen Beziehung erzählen?
- Eine Pflicht gibt es nicht. Wenn es aber ernst wird und die Kinder den neuen Menschen bald kennenlernen, ist es fair, es selbst zu sagen, kurz und ruhig, damit es nicht über die Kinder läuft.
- Kann der andere Elternteil wegen meiner neuen Beziehung den Kontakt stoppen?
- Eine neue Beziehung allein ist kein Grund dafür. Ist nur ein Elternteil mit der Obsorge betraut, hat der andere ein Recht auf persönlichen Kontakt. Bei Streit versucht das Bezirksgericht eine gütliche Einigung.
- Bleibt die Obsorge nach der Scheidung gemeinsam?
- Grundsätzlich ja. Die Eltern legen dem Gericht eine Vereinbarung vor, vor allem darüber, in welchem Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird.
- Ist die Elternberatung vor der Scheidung Pflicht?
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit minderjährigen Kindern ja, seit 2013. Die Eltern müssen dem Gericht nachweisen, dass sie die Beratung besucht haben.
- Darf mein neuer Partner das Kind vom Kindergarten abholen?
- Das sprichst du am besten mit dem anderen Elternteil ab. In den ersten Monaten ist es besser, wenn die Eltern selbst abholen und übergeben.