Ja, du kannst eine neue Beziehung beginnen, während deine Kinder abwechselnd bei dir und beim anderen Elternteil leben. Die alternierende Obhut regelt, wo die Kinder wohnen und wer sie betreut, nicht wen du liebst. Was rechtlich zählt, ist das Kindeswohl, und genau daran solltest du dich auch beim Dating orientieren. Hier die Fragen, die getrennte Eltern in der Schweiz am häufigsten stellen, mit ausführlichen Antworten.
Was ist der Unterschied zwischen gemeinsamer Sorge und alternierender Obhut?
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt. Die elterliche Sorge betrifft die grossen Entscheidungen: Schule, Gesundheit, Wohnort, Religion. Seit dem 1. Juli 2014 ist die gemeinsame elterliche Sorge in der Schweiz die Regel, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind. Die alleinige Sorge gibt es nur noch, wenn sie zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist. Unverheiratete Eltern geben dafür eine gemeinsame Erklärung ab, beim Zivilstandsamt bei der Anerkennung des Kindes oder später bei der KESB (Bundesamt für Justiz).
Die Obhut dagegen beantwortet die Frage, bei wem das Kind im Alltag lebt. Gemeinsame Sorge heisst also nicht automatisch, dass die Kinder eine Woche hier und eine Woche dort wohnen. Viele Familien haben gemeinsame Sorge und trotzdem einen Elternteil, bei dem die Kinder hauptsächlich leben.
Wer entscheidet, ob es eine alternierende Obhut gibt?
Am besten einigt ihr euch als Eltern. Wenn das nicht gelingt, entscheidet bei einer Scheidung oder im Eheschutzverfahren das Gericht, bei unverheirateten Eltern die KESB. Seit dem 1. Januar 2017 gilt: Haben die Eltern die gemeinsame elterliche Sorge, prüfen Gericht oder KESB im Sinne des Kindeswohls die Möglichkeit einer alternierenden Obhut, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt. So steht es in Art. 298 Abs. 2ter und Art. 298b Abs. 3ter des Zivilgesetzbuchs (ZGB auf fedlex). Das Bundesgericht hat bestätigt, dass dabei das Kindeswohl die oberste Maxime ist (Urteil 5A_987/2021).
Wie die Behörden in deinem Kanton organisiert sind, findest du auf der Website deines Kantons. Für Fragen zu deiner eigenen Situation sind die KESB, eine Familienberatung, eine Mediation oder eine Anwältin für Familienrecht die richtigen Anlaufstellen.
Muss ich dem anderen Elternteil von meiner neuen Beziehung erzählen?
Nicht nach dem ersten Treffen. Solange die neue Person nichts mit den Kindern zu tun hat, ist das dein Privatleben. Spätestens bevor die Kinder die neue Person treffen, solltest du es aber selbst sagen. Kinder erzählen viel, und es ist für alle schlechter, wenn der andere Elternteil es am Sonntagabend beim Auspacken des Rucksacks erfährt.
Ein Satz, der sich bewährt hat: „Ich wollte dir sagen, dass ich jemanden kennengelernt habe. Die Kinder werden die Person bald einmal sehen. Wenn du Fragen hast, sprich bitte mit mir und nicht über die Kinder.“ Kurz, sachlich, ohne Rechtfertigung.
Wie organisiere ich Dates, wenn der Wechsel jede Woche stattfindet?
Montagmorgen, zehn vor acht, vor dem Schulhaus. Das eine Kind hat den Turnsack vergessen, das andere will noch etwas erzählen, und du gibst beide für eine Woche ab. In vielen Familien mit alternierender Obhut läuft der Wechsel genau so: über die Schule, damit sich die Eltern nicht jedes Mal sehen müssen.
Für dein Liebesleben heisst das: Du hast einen klaren Rhythmus, und der ist dein grösster Vorteil. Leg Dates bewusst in deine kinderfreie Woche und schütze die Kinderwoche. Ein Telefonat am Abend, wenn alle schlafen, ist in Ordnung. Ein spätes Abendessen auswärts mit Babysitter ist es meist nicht, weil die Kinderwoche ohnehin kurz ist.
Schwierig wird es, wenn die neue Person selbst Kinder in alternierender Obhut hat und eure freien Wochen genau gegeneinander laufen. Das zeigt dir der Sorgerechtskalender in PAM, bevor ihr euch schreibt: Du trägst deinen Plan ein, die App vergleicht ihn mit dem anderen und zeigt, wie viel gemeinsame freie Zeit ihr hättet. Manchmal lässt sich ein Rhythmus mit dem Ex-Partner tauschen. Manchmal ist ehrlich gesagt einfach keine Zeit da.
Wann soll die neue Person die Kinder kennenlernen?
Es gibt keine feste Regel. Ein paar Zeichen, dass es passt:
- Ihr seid seit einigen Monaten zusammen und habt schon Streit und Versöhnung erlebt.
- Du kannst dir vorstellen, dass die Person in einem Jahr noch da ist.
- Die Kinder sind nicht gerade in einer schwierigen Phase, etwa kurz nach einem Umzug oder dem Schulwechsel.
Beginn mit etwas Kurzem und Neutralem, einem Ausflug an einem Samstag, bei dem die neue Person einfach dabei ist. Kein gemeinsames Wochenende, kein Übernachten beim ersten Mal. Und nicht in der Woche direkt nach dem Wechsel, wenn die Kinder noch ankommen müssen.
Was, wenn die neue Person weit weg wohnt?
Alternierende Obhut funktioniert im Alltag nur, wenn beide Eltern nah genug wohnen, damit die Kinder die gleiche Schule besuchen können. Ein Umzug zu einer neuen Person kann diese Grundlage verändern. Bevor du ans Zügeln denkst, sprich mit dem anderen Elternteil und lass dich beraten. Hier keine Abkürzungen nehmen.
Wenn ihr in verschiedenen Kantonen wohnt, kommen unterschiedliche Schulferien dazu. Lies dazu auch unsere Seite über Alleinerziehende in Winterthur, wo viele zwischen zwei Städten pendeln.
Welcher Fehler passiert am häufigsten?
Die neue Person wird zu früh in die Übergaben einbezogen. Sie wartet im Auto vor dem Haus des Ex-Partners oder steht beim Schulhaus daneben. Für den anderen Elternteil fühlt sich das an wie eine Provokation, für die Kinder wie ein Loyalitätskonflikt. Halte Übergaben so neutral wie möglich, am besten nur zwischen den Eltern oder über die Schule.
Wo finde ich Austausch mit Eltern in der gleichen Lage?
Viele Fragen tauchen erst auf, wenn du mittendrin bist: Wie sagt man es den Kindern, was tun, wenn das Kind die neue Person ablehnt? In PAM gibt es dafür Der Kreis, ein Forum, in dem du auch anonym schreiben kannst. Allgemeine Schritte für den Anfang findest du in unserem Leitfaden zur Partnersuche in der Schweiz, und alles zur App auf der Seite Dating-App für Alleinerziehende.
Jetzt PAM laden →Häufige Fragen
- Heisst gemeinsame elterliche Sorge automatisch alternierende Obhut?
- Nein. Die Sorge betrifft wichtige Entscheidungen, die Obhut den Wohnort des Kindes im Alltag. Seit 2017 prüfen Gericht oder KESB bei gemeinsamer Sorge die alternierende Obhut, wenn ein Elternteil oder das Kind dies verlangt, im Sinne des Kindeswohls.
- Darf ich bei alternierender Obhut eine neue Beziehung haben?
- Ja. Die Obhut regelt die Betreuung der Kinder, nicht dein Privatleben. Wichtig ist, die neue Person langsam einzuführen und die Wechsel für die Kinder stabil zu halten.
- Wann sage ich dem anderen Elternteil, dass ich jemanden kennengelernt habe?
- Spätestens bevor die Kinder die neue Person treffen. Sag es selbst, kurz und sachlich, damit der andere Elternteil es nicht über die Kinder erfährt.
- Wer entscheidet über die Obhut, wenn wir uns nicht einigen?
- Bei Scheidung oder Eheschutz das Gericht, bei unverheirateten Eltern die KESB. Wie die Behörden organisiert sind, steht auf der Website deines Kantons. Lass dich bei konkreten Fragen beraten.
- Kann ich zu meinem neuen Partner ziehen, wenn die Obhut alterniert?
- Ein Umzug kann die Grundlage der alternierenden Obhut verändern, etwa wegen Schulweg und Schule. Sprich vorher mit dem anderen Elternteil und lass dich von KESB, Familienberatung, Mediation oder Anwältin beraten.